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AED bietet ihnen Ausbildungen unter der Leitung von erfahrenen Tauchlehrern.
Mit den Brevets von AED können sie das wunderschöne Unterwasserleben in der ganzen Welt genießen.
1*-Taucher (ab 14 Jahre)


1. Profil
- Das 1*-Tauchbrevet, EU 14153-2:2003 „selbständiger Taucher“, kann man nach Absolvieren eines Trainingsprogramms im Schwimmbecken und im Freiwasser erlangen.
- Allgemeine Basiskenntnisse und entsprechende Kenntnisse der Tauchtabellen sind erforderlich.
- Das 1*-Brevet soll als Einstieg und Motivation dienen, weitere Kurse zu besuchen und sein Wissen zu verbessern. Er soll zudem im Stande sein, unter der Leitung eines 3*-Tauchers, einen sicheren Tauchgang zu machen..
- Der 1*-Taucher nach EN 14153-2:2003, „selbständiger Taucher“, hat sich strikt an die Bestimmungen der AED zu halten.
2. Teilnahmevoraussetzungen
- Mitglied bei AED sein
- Mindestens 14 Jahre alt sein
- Im Besitz einer gültigen tauchärztlichen Untersuchung sein (ist im Logbuch abzuzeichnen).
- Es muß eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen.
3. Befugnisse
- Der 1*-Taucher, EN 14153-2:2003 „selbständiger Taucher“, darf in Begleitung eines anderen mindestens 1*-Tauchers, nicht dekompressionspflichtige Tauchgänge bis zu einer Maximaltiefe von 20 Metern durchführen.
- In Begleitung eines AED-CMAS Tauchlehrers darf er Tauchgänge machen, die über seine eigenen Befugnisse hinaus gehen. Er kann somit Fertigkeiten erlangen, die seine Tauchkenntnisse vertiefen oder die er für spätere Kurse benötigt.
2*-Taucher (ab 16 Jahre)


1. Profil
- Das 2*-Tauchbrevet, EU 14153-2:2003 „selbständiger Taucher“, gibt dem Taucher die Selbständigkeit, mit einem anderen 2*-Taucher, Tauchgänge zu absolvieren.
- Der 2*-Taucher nach EN 14153-2:2003, „selbständiger Taucher“, hat sich strikt an die Bestimmungen der AED zu halten.
2. Teilnahmevoraussetzungen
- Mitglied bei AED sein
- Mindestens 16 Jahre alt sein
- Im Besitz einer gültigen tauchärztlichen Untersuchung sein (ist im Logbuch abzuzeichnen).
- Es muß eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen.
- Im Besitz eines 1*-Tauchbrevets sein.
- Vor Beginn der Prüfungsabnahmen muß der Kandidat mindestens 38 geloggte Tauchgänge vorweisen. Davon müssen mindestens 5 Tauchgänge in einem Wasser mit Gezeiten, z. B. der Oosterschelde, erfolgt sein. Zudem sollten im letzten Jahr regelmäßige Tauchaktivitäten in nordwesteuröpäischen Gewässern stattgefunden haben (keine reinen Urlaubstauchgänge).
3. Befugnisse
- Der 2*-Taucher, EN 14153-2:2003 „selbständiger Taucher“, darf in Begleitung eines anderen mindestens 2*-Tauchers, Tauchgänge bis zu einer Maximaltiefe von 30 Metern durchführen.
- In Begleitung eines AED-CMAS Tauchlehrers darf er Tauchgänge machen, die über seine eigenen Befugnisse hinaus gehen. Er kann somit Fertigkeiten erlangen, die seine Tauchkenntnisse vertiefen oder die er für spätere Kurse benötigt.
3*-Taucher (ab 18 Jahre)


1. Profil
- Das 3*-Tauchbrevet, EU 14153-3:2003 „Tauchgruppen-Führer“, ist ein selbständiger Taucher. Er muß in der Lage sein, Tauchgänge mit Anfängern oder unerfahrenen Tauchern zu begleiten. Er muß Sicherheitsvorkehrungen treffen können und Probleme im Voraus erkennen um so Tauchunfälle zu vermeiden. Zudem muß er bei Problemen entsprechend reagieren und Erste-Hilfe leisten können. Er sollte auch Kenntnisse über die Struktur, das Brevetierungssystem und die Regeln der AED haben.
- Der 3*-Taucher nach EN 14153-3:2003, „Tauchgruppen-Führer“, hat sich strikt an die Bestimmungen der AED zu halten.
2. Teilnahmevoraussetzungen
- Mitglied bei AED sein
- Mindestens 18 Jahre alt sein
- Im Besitz einer gültigen tauchärztlichen Untersuchung sein (ist im Logbuch abzuzeichnen).
- Seit mindestens einem Jahr im Besitz eines 2*-Tauchbrevets sein.
- Im Besitz eines Brevets „Erste Hilfe bei Tauchunfällen“, inkl. Reanimation sein.
- Im Besitz eines Brevets „Rettungstaucher“ sein.
- Im Besitz eines Brevets „Gruppenführung“ sein.
- Im Besitz eines Brevets „Tieftaucher“ sein.
- Vor Beginn der Prüfungsabnahmen muß der Kandidat mindestens 100 geloggte Tauchgänge vorweisen. Davon müssen mindestens 10 Tauchgänge bis 30 Meter, 5 Tauchgänge in einem Steinbruch, 5 Nachttauchgänge und 10 Tauchgänge in einem Wasser mit Gezeiten, z. B. der Oosterschelde, erfolgt sein. Zudem sollten im letzten Jahr regelmäßige Tauchaktivitäten in nordwesteuröpäischen Gewässern stattgefunden haben (keine reinen Urlaubstauchgänge).
- Der Tauchschulverantwortliche erteilt die abschließende Erlaubnis zur Teilnahme an diesem Kurs.
3. Befugnisse
- Der 3*-Taucher, EN 14153-3:2003 „Tauchgruppen-Führer“, darf mit jedem brevetierten Taucher tauchen.
- Ein 3*-Taucher, EN 14153-3:2003 „Tauchgruppen-Führer“, darf eine Tauchgruppe führen. Der Taucher mit dem niedrigsten Brevet bestimmt die Schwierigkeit und die Tauchzeit des Tauchgangs und der Tauchgruppen-Führer hat dem auch Rechnung zu tragen.
4*-Taucher (ab 18 Jahre)


1. Profil
- Er hat eine Tauchbegleiterfunktion in der Tauchschule und ist auch verpflichtet diese Funktion zu erfüllen.
- Er muss in der Lage sein aufgrund seiner Erfahrung und Kenntnis Tauchgänge zu führen.
- Er muss in der Lage sein die Verantwortung für zugeteilte Aufgaben zu übernehmen.
- Er muß alle Sicherheitsvorkehrungen treffen können und somit Tauchunfällen zuvor zu kommen und diese zu vermeiden oder wenn notwendig, entsprechend angepasst darauf zu reagieren.
- Er muß die Struktur, die Brevets und die Regeln der AED kennen.
2. Teilnahmevoraussetzungen
- Mitglied bei AED sein
- Mindestens 18 Jahre alt sein
- Im Besitz einer gültigen tauchärztlichen Untersuchung sein (ist im Logbuch abzuzeichnen).
- Seit mindestens einem Jahr im Besitz eines 3*-Tauchbrevets sein.
- Im Besitz der Brevets „Erste Hilfe bei Tauchunfällen“, inkl. Reanimation, Rettungstaucher, Tieftaucher und Tauchleiter sein.
- Im Besitz eines Brevets DAN oder Aqua Med oxygen provider oder equivalent sein.
- Mindestens 125 geloggte
Tauchgänge vorweisen (davon u.A. Bootstauchen, Nachttauchen und Strömungstauchen in unseren Gezeitengewässern).
Oosterscheldetauchen = 100% Gezeitengewässer - Regelmäßige Begleitung bei Ausbildungstauchgängen während des letzten Jahres.
- Mindestens 15 Tauchgänge die tiefer waren als 30 Meter.
Der Tauchschulverantwortliche erteilt die abschließende Erlaubnis zur Teilnahme an diesem Kurs.
3. Befugnisse
- Der 4-Stern Taucher darf mit jedem brevetierten Taucher tauchen. Der Taucher mit dem niedrigsten Brevet bestimmt die Schwierigkeit und die Tauchzeit des Tauchgangs und der Tauchgruppen-Führer hat dem auch Rechnung zu tragen.
- Er MUSS bei einem Tauchunfall Hilfe leisten..
- Ein 4-Stern Taucher darf eine Tauchgruppe leiten, wobei auch hier der Taucher mit dem niedrigsten Brevet die Schwierigkeit und die Tauchzeit des Tauchgangs bestimmt.

